Revidiertes Heilmittelgesetz: Das wird neu

27.08.2019

Revidiertes Heilmittelgesetz: Das wird neu

Traditionell ist ein Arztbesuch mit Ausstellung eines Rezeptes nötig, um ein rezeptpflichtiges Medikament in der Apotheke zu erhalten. Bisher durften Apotheker solche aber auch in Ausnahmefällen in eigener Verantwortung abgeben. Nach dem neuen Gesetz soll dieses "Notfallrecht" zu einer routinierten Tätigkeit werden. Das bedeutet, dass Apotheker bestimmte Medikamente ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen. 


Es müssen aber Bedingungen eingehalten werden, zum Beispiel dass eine persönliche Vorabklärung durch den Apotheker stattfindet und dass die Abgabe im Patientendossier festgehalten wird. 

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